Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum neuen Tarifvertrag in Ihrem Tarifvertragsbereich.
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum neuen Tarifvertrag in Ihrem Tarifvertragsbereich.
Der Stundenlohn/Tariflohn für erwachsene Arbeitnehmer*innen steigt:
Insgesamt handelt es sich in diesem Zeitraum um eine Erhöhung des Stundenlohns um 14,25 DKK.
Die Erhöhung, die mit OK23 im Akkord erfolgte, wird zurückgenommen, und die Lohnerhöhung in Höhe von DKK 11,75 wird auf den Stundenzuschlag aufgerechnet. Der Grundbetrag liegt also wieder bei 65,29 DKK und der Stundensatz bei 97,50 DKK vor den neuen Lohnerhöhungen, die mit OK25 im Zeitraum 2025 bis 2028 kommen werden.
Ja, es ist neu, dass eine Bestimmung über die Meldung von Überstunden an einem freien Tag in den Tarifvertrag aufgenommen wurde.
Werden die Überstunden weniger als 36 Stunden vor Arbeitsbeginn abgesagt, muss die/der Arbeitgeber*in einen Tariflohnsatz als Ausgleich zahlen.
Die Überstundenvergütung steigt um:
Der Arbeitgeberbeitrag wird am 28. April 2025 um 1 % erhöht und beträgt danach 11 %.
Der Anteil der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers beträgt weiterhin 2 %, so dass der gesamte Prozentsatz bei 13 % liegt.
Ja, und die Regelung erhöht sich während des Zeitraums ebenfalls um 2 %:
Ab dem 1. März 2027 beträgt die Freiwahlkontoregelung 13,2 % des urlaubsberechtigten Lohns der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Dies entspricht etwa 1½ zusätzlichen Monatsgehältern pro Jahr.
Gleichzeitig werden die Möglichkeiten der Regelung zur Finanzierung eines erhöhten Urlaubsanspruchs erweitert.
Im Falle einer schweren Krankheit oder der Behandlung einer schweren Krankheit hat man Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr.
Zu „engen Familienangehörigen“ zählen Eltern und Ehegatten/Lebenspartner*innen.
Ja, die Regelung wird dahingehend erweitert, dass ältere Arbeitnehmer*innen Anspruch auf 46 jährliche Sonderurlaubstage bekommen. Die Tage lassen sich mittels Freiwahlkonto und Rentenbeiträgen finanzieren. Der Anspruch auf 46 Tage setzt somit nicht voraus, dass man die Urlaubstage mit Hilfe verschiedener Regelungen zahlen kann. Man hat auch das Recht, auf eigene Kosten Urlaub zu nehmen.