Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum neuen Tarifvertrag in Ihrem Tarifvertragsbereich. 

  • Um wie viel wird sich mein Gehalt erhöhen?

    Der Stundenlohn/Tariflohn für erwachsene Arbeitnehmer*innen steigt:

    • DKK 5,00 im Jahr 2025
    • DKK 4,75 im Jahr 2026
    • DKK 4,50 im Jahr 2027

    Insgesamt handelt es sich in diesem Zeitraum um eine Erhöhung des Stundenlohns um 14,25 DKK.

    Die Erhöhung, die mit OK23 im Akkord erfolgte, wird zurückgenommen, und die Lohnerhöhung in Höhe von DKK 11,75 wird auf den Stundenzuschlag aufgerechnet. Der Grundbetrag liegt also wieder bei 65,29 DKK und der Stundensatz bei 97,50 DKK vor den neuen Lohnerhöhungen, die mit OK25 im Zeitraum 2025 bis 2028 kommen werden.

  • Stellt die Absage von Überstunden eine Neuerung dar?

    Ja, es ist neu, dass eine Bestimmung über die Meldung von Überstunden an einem freien Tag in den Tarifvertrag aufgenommen wurde.

    Werden die Überstunden weniger als 36 Stunden vor Arbeitsbeginn abgesagt, muss die/der Arbeitgeber*in einen Tariflohnsatz als Ausgleich zahlen.

  • Um wie viel steigt die Überstundenvergütung?

    Die Überstundenvergütung steigt um:

    • 3 % DKK ab dem 28. April 2025
    • 3 % DKK ab dem 23. Februar 2026
    • 3 % DKK ab dem 1. März 2027
  • Um wie viel wird sich meine Rente erhöhen?

    Der Arbeitgeberbeitrag wird am 28. April 2025 um 1 % erhöht und beträgt danach 11 %.
    Der Anteil der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers beträgt weiterhin 2 %, so dass der gesamte Prozentsatz bei 13 % liegt.

  • Werden im Rahmen des Freiwahlkontos mehr Optionen zur Auswahl stehen?

    Ja, und die Regelung erhöht sich während des Zeitraums ebenfalls um 2 %:

    • 1 % ab dem 23. Februar 2026
    • 1 % ab dem 1. März 2027

    Ab dem 1. März 2027 beträgt die Freiwahlkontoregelung 13,2 % des urlaubsberechtigten Lohns der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Dies entspricht etwa 1½ zusätzlichen Monatsgehältern pro Jahr.

    Gleichzeitig werden die Möglichkeiten der Regelung zur Finanzierung eines erhöhten Urlaubsanspruchs erweitert.

    • Eltern können damit ihren Anspruch auf einen Urlaubstag für den dritten vollen Krankheitstag des Kindes finanzieren.
    • Arbeitnehmer*innen mit Enkelkindern unter 14 Jahren können zwei jährliche Enkelkinderbetreuungstage finanzieren. Die Anzahl der Tage ist konstant, unabhängig davon, wie viele Enkelkinder man hat, und die Tage können über das Freiwahlkonto finanziert werden.
    • Arbeitnehmer*innen können zwei Urlaubstage pro Jahr finanzieren, um enge Familienangehörige zu Arztterminen u.ä. zu begleiten. Die Anzahl der Tage ist konstant, unabhängig davon, wie viele enge Familienangehörige man hat.

    Im Falle einer schweren Krankheit oder der Behandlung einer schweren Krankheit hat man Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr.
    Zu „engen Familienangehörigen“ zählen Eltern und Ehegatten/Lebenspartner*innen.

  • Gibt es Änderungen hinsichtlich der Sonderarbeitsregeln für ältere Mitarbeiter*innen?

    Ja, die Regelung wird dahingehend erweitert, dass ältere Arbeitnehmer*innen Anspruch auf 46 jährliche Sonderurlaubstage bekommen. Die Tage lassen sich mittels Freiwahlkonto und Rentenbeiträgen finanzieren. Der Anspruch auf 46 Tage setzt somit nicht voraus, dass man die Urlaubstage mit Hilfe verschiedener Regelungen zahlen kann. Man hat auch das Recht, auf eigene Kosten Urlaub zu nehmen.